Sie müssen ein System haben. Sie wollen nicht eigene Ressourcen binden. Sie haben keine Lust, sich durch Gesetzestexte und IT-Lösungen zu quälen. Wir übernehmen das für Sie – rechtskonform, sicher, wartungsfrei. Einmal einrichten – und fertig.
Ein Hinweisgebersystem ist ein Meldekanal, über den Mitarbeitende oder Externe rechtlich geschützte Hinweise zu Rechtsverstößen abgeben können anonym oder namentlich. Wichtig: Nur wenn Sie ein solches System anbieten, genießen Sie als Organisation Schutz, z. B. vor Falschmeldungen oder öffentlichen Vorwürfen.
Es verpflichtet alle Unternehmen und Organisationen ab 50 Mitarbeitenden, eine interne Meldestelle für Hinweisgebende einzurichten. Für Verstöße drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro – und das unabhängig davon, ob tatsächlich Hinweise eingehen oder nicht.
Die rechtliche Grundlage ist die EU-Richtlinie (EU 2019/1937) über den Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden. Diese Richtlinie wurde in Deutschland durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) umgesetzt, das seit dem 2. Juli 2023 gilt.