• Sie müssen ein System haben. Sie wollen nicht eigene Ressourcen binden. Sie haben keine Lust, sich durch Gesetzestexte und IT-Lösungen zu quälen. Wir übernehmen das für Sie – rechtskonform, sicher, wartungsfrei. Einmal einrichten – und fertig.

  • Ein Hinweisgebersystem ist ein Meldekanal, über den Mitarbeitende oder Externe rechtlich geschützte Hinweise zu Rechtsverstößen abgeben können anonym oder namentlich. Wichtig: Nur wenn Sie ein solches System anbieten, genießen Sie als Organisation Schutz, z. B. vor Falschmeldungen oder öffentlichen Vorwürfen.

  • Es verpflichtet alle Unternehmen und Organisationen ab 50 Mitarbeitenden, eine interne Meldestelle für Hinweisgebende einzurichten. Für Verstöße drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro – und das unabhängig davon, ob tatsächlich Hinweise eingehen oder nicht.

  • Die rechtliche Grundlage ist die EU-Richtlinie (EU 2019/1937) über den Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden. Diese Richtlinie wurde in Deutschland durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) umgesetzt, das seit dem 2. Juli 2023 gilt.