Hinweise zum Datenschutz bei Veranstaltungen
Nach dem Kirchlichen Datenschutzgesetz (KDG) hat der Verantwortliche die Pflicht darüber zu informieren, wenn personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Die Betroffenen müssen über die Verarbeitung Transparent informiert werden, um ihre Rechte wahrnehmen zu können.



