Wie unterstützt die cdg beim Hinweisgeberschutz?
Als Teil der Caritas bietet die cdg:
- eine neutrale Stelle mit Kenntnissen der Strukturen und Besonderheiten caritativer Einrichtungen
- die fachliche Expertise zur Unterstützung von Caritasträgern mit ihren Einrichtungen und Diensten bei der Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Einrichtung eines Hinweisgeberschutzsystems, welches speziell auf die Bedürfnisse caritativer Träger ausgerichtet ist. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.
Wer braucht überhaupt ein Hinweigeberschutzsystem?
Ein Hinweisgeberschutzsystem ist für Träger notwendig, die
- 50 bis 1000+ Beschäftigte haben
- keine Ressourcen für Hinweisgeberschutz / Whistleblowing aufbauen oder binden möchten
- keine extra Software einsetzen wollen
- eine Komplettlösung zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes suchen
- sich lieber um ihr eigentliches Business kümmern und sich nicht mit den „Details“ des Hinweisgeberschutzgesetzes auseinandersetzen wollen